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Außenanlagen
Als Außenanlagen beim Hausbau gelten Bauleistungen und Lieferungen die zur Gestaltung der nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken erforderlich sind.
Arbeiten zur Erschließung des Grundstückes, Abbrucharbeiten und Maßnahmen zur Altlastenbeseitigung zählen nicht dazu.
In der DIN 276 (Kosten im Hochbau) sind die Außenanlagen in der Kostengruppe 500 aufgeführt und gegliedert:
Gestaltung von Geländeflächen (z.B. Bearbeitung des Geländes und Begrünung)
Gestaltung von befestigten Flächen (wie Wege, Stellplätze, Spielflächen und Terrassen)
Baukonstruktionen von Außenanlagen (u.a. Unterbau und Außentreppen)
technische Anlagen und Einbauten in Außenanlagen (z.B. Abwasseranlagen und Außenbeleuchtung)
sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
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