BAUWEBXIKON
» HAUSBAU VON A-Z
  Baulast
Im Baulastenverzeichnis des Katasteramtes eingetragene Rechte anderer auf Nutzung eines Grundstückes (z.B. Überwegrechte, Ansprüche der Stromversorgung, Post - aber auch Bodenverschmutzung etc.) Nicht alle Baulasten sind im Grundbuch eingetragen. Die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erteilen die Unteren Bauaufsichtsbehörden. Beim Kauf eines Grundstückes empfielt sich, Altlasten im Kaufvertrag auszuschließen, d.h. das Grundstück wird in unbelastetem Zustand gekauft.
 
  
   
© Copyright 2000 by berlin-brandenburg-bauen.de und Goweb PR