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  Bauwich
Der von baulichen Anlagen freizuhaltende seitliche Gebäudeabstand zur Grundstücksgrenze.
Innerhalb bestimmter Grenzen dürfen Dachvorsprünge und Gesimse auch in den Bauwich hineinragen. Details sind in den Landesbauordnungen unterschiedlich geregelt. Auskunft geben die Unteren Bauaufsichtsbehörden.
 
  
   
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