|
 | |
| Gartentipps | |
Gartenteich, Stauden, Gehölze, Heckenschnitt viele hilfreiche Tipps für den kleinen Garten | |
| |
 | |
 | |
 | |
|
| |
 |  |  |
| |
Grundbuch
Öffentliches Register, aus dem alle rechtlichen und dinglichen Daten
eines Grundstückes hervorgehen. Geführt wird es beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt).
Für jedes Grundstück ist ein eigenes Grundbuchblatt angelegt, nicht mehr gültige Eintragungen werden durch rote Unterstreichung gelöscht.
Einteilung eines Grundbuchblattes:
- Bestandsverzeichnis
Erfassung und Beschreibung des Grundstücks mit Flurstücknummer, Größe, Lage, Nutzungsart.
- I.Abteilung
Eintrag der Eigentümer mit Angabe des Erwerbsgrundes (z.B. Erbe).
- II.Abteilung
Hier sind alle Beschränkungen (z.B. Auflassungsvormerkung) eingetragen sowie Beschränkungen (Grunddienstbarkeiten, persönliche Dienstbarkeiten) und Erbbaurechte.
- III.Abteilung
Eintrag der Grundpfandrechte, Hypotheken, Grund- und Rentenschulden.
Bedeutung kommt auch der Rangfolge der Eintragung zu. (Rangfolge aufgrund besonderer Vereinbarung hat Vorrang, dann zählt Reihenfolge der Eintragung).
Grunddienstbarkeit
ist eine im Grundbuch eingetragene Belastung eines Grundstückes, wie z.B. Wegerecht, das Verbot ein Geschäft zu betreiben.
Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer wird beim Kauf eines Grundstückes fällig. zur Zeit beträgt sie 3,5% des Kaufpreises und ist
bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Erwerb in gerader Linie vom Ehepartner) immer zu zahlen.
Grundsteuer Die Grundsteuer gehört zu den laufenden Ausgaben /Kosten. Sie wird von der Gemeinde für Grund und Boden
erhoben und errechnet sich aus dem Einheitswert multipliziert mit einem Hebesatz, der je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist.
» Grunderwerb
| |
|