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  Bauerwartungsland
Hierbei handelt es sich um Grundstücke, die im Flächennutzungsplan einer Gemeinde als künftiges Bauland ausgewiesen sind.

Baureifes Land
Dabei handelt es sich um erschlossene, sofort bebaubare Grundstücke, für die oft schon ein Bebauungsplan vorliegt.

Bodenwert
Der Wert des Grundstückes (auch Bodenrichtwert); ist abhängig von Lage, Größe, Zuschnitt, Beschaffenheit und Grad der Erschließung eines Grundstückes. Auskünfte zu Bodenwerten erteilen Katasterämter und zuständige Gutachterausschüsse.

Erschließung
ist eine Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstückes. Hierzu zählen z.B. Straßenanschluss, Anschluss an die Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Rohbauland
ist in einem Bebauungsplan bereits als Bauland ausgewiesen, jedoch noch nicht erschlossen. Es ist billiger als baureifes Land, in der Regel aber mit erheblichen Erschließungskosten verbunden.

Gemeindebedarfsfläche
Fläche für die Ausstattung der Gemeinde mit Anlagen und Einrichtungen, die der Öffentlichkeit dienen (Schulen, Parks, Sportplätze, Friedhöfe, Flächen für Abwasserentsorgung, Stromversorgung etc.)

Verkehrsflächen
sind nur für den öffentlichen Verkehr zu nutzende Grundstücke. Private Wege und private Parkplätze zählen nicht hierzu.

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