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» HAUSBAU VON A-Z
  Bauabnahme
Kosequenzen der Bauabnahme:
  • die Verjährungsfrist beginnt
  • die letzte Zahlungsrate wird fällig
  • die Beweislast kehrt sich um
  • Vor der Bauabnahme kann der Bauherr verlangen, daß ein Mangel behoben wird, nach der Abnahme muß er Beweisen, daß der Mangel Folge unsachgemäßer Handwerkerarbeit ist.
  • die Gewährleistungspflicht wegen Bekannter, aber nicht im Protokoll beanstandeter Mängel entfällt
  • mit der Abnahme übernimmt der Bauherr die volle Verantwortung für das Bauwerk


Die Abnahme sollte in Form eines schriftlichen Protokolls festgehalten werden.
Die wichtigsten Protokollpunkte sind:
  • Datum der Abnahme
  • Namen der anwesenden Personen
  • Liste aller Mängel und angemahnter Restarbeiten
  • Hier ist es sinvoll, auch gleich Fristen für die Mängelbeseitigung zu setzen.
  • Daten des Beginns und des Ablaufs der Gewährleistungsfrist
  • eventuell zu leistende Vertragsstrafen>
  • Unterschriften der Vertragsparteien
 
  
   
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