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Abschreibung
Fast jedes Gut unterliegt Abnutzungen und die Nutzungsdauer ist begrenzt.
Der Betrag bzw. die Methode zur Ermittlung der durch die Nutzung eingetretenen Wertminderung heißt
Abschreibung. (Häufig bedient man sich sogenannter AFA-Tabellen)
Die einmaligen Kosten (Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten) eines Wirtschaftsgutes
werden auf eine gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt und so der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt.
Abschreibungen werden steuerlich geltend gemacht. Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden: lineare A., degressive A. und die Leistungsabschreibung.
Auszahlungskurs
Prozentsatz des Dahrlehensbetrages (Nominalbetrag), der an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird. Normalerweise beträgt der Auszahlungskurs 100%. Es kann aber auch ein
» Disagio vereinbart werden, dann liegt der Auszahlungskurs unter 100%.
Auszahlungsvoraussetzungen
Banken zahlen ein Darlehen erst aus, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfällt und durch entsprechende Unterlagen belegt sind.
Hierzu gehören:
- unterzeichnete Darlehensverträge
- Eintragung der Grundpfandrechte an der vereinbarten Rangstelle
- Urkunden, Nachweise (Kaufvertrag, Objektunterlagen, Objektfotos, Fertigstellungsnachweis, Einkommensnachweise usw.)
» Finanzierung
» Darlehen
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