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  Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert stellt beim Erwerb eines Grundstückes eine wichtige Orientierung dar.
Zuständig für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse.
Die Grundlage für die Wertermittlung bildet die Kaufpreissammlung, die für jedes Gemeindegebiet zu führen ist. Grundsätzlich muss jeder Immo­bilienkaufvertrag vom Notar als Kopie dem Gutachterausschuss zur Verfügung gestellt werden. Allerdings wird der Bodenrichtwert nicht ledig­lich mathematisch als Durchschnittswert der Kaufpreise errechnet, weitere wertbildenden Faktoren werden sachverständig zur Wertbildung ausge­wertet und berücksichtigt.
Die Gutachterausschüsse fassen die Ergebnisse in einem Kartenwerk zusammen. Diese Bodenrichtwertkarten sind auch die Grundlage für Bodenrichtwerttabellen. In den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse können die Bodenrichtwertkarten von jedem eingesehen, bzw. käuflich erworben werden.
Die Bodenrichtwerte werden jährlich ermittelt und beziehen sich auf den Wert unbebauter Grundstücke, bzw. bei bebauten Grundstücken auf den Wert, der sich ergeben würde, wären sie unbebaut.
Beim Bodenrichtwert handelt es sich um den durchschnittlichen Wert eines Lagebereiches, niemals um den Bodenrichtwert für ein konkretes Grundstück.
Der individuelle Wert eines Grundstückes wird aus dem Bodenrichtwert abgeleitet. Es müssen alle gegebenen Unterschiede berücksichtigt wer­den. Unterschiede, zum für den Bereich ermittelten Bodenrichtwert, ergeben sich beispielsweise wenn das individuelle Grundstück hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit, der Erschließung oder der Lagequalität von den anderen Grundstücken in diesem Bereich abweicht oder gar andere planungsrechtliche Voraussetzungen bestehen.

Bodenrichtwerte sind keine vorgegebenen Höchst-, oder Mindestpreise, vor allem sind es keine amtlichen Grundstückspreise. Grundstückskauf ist auch Verhandlungssache, ebenso spielt die aktuelle Situation auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine wichtige Rolle.
 
  
   
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