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  Energiepass
Die Einführung des bundeseinheitlichen Energiepasses soll im Jahre 2006 erfolgen.
Der Energiepass für Gebäude ist ein Energieausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Energiepass wird beim Neubau eines Hauses ausgestellt, aber auch beim Verkauf oder der Vermietung muss dem Käufer oder Mieter ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden.

Der Energiepass dient der Information über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er ermöglicht einen Vergleich von Immobilien hinsichtlich der Energieeffizienz und macht den Energiebedarf sichtbar. Dabei wird die Energieeffizienz eines Gebäudes als Qualitätsmerkmal angesehen.
Grundlage für den Energiepass ist die EU-Richtlinie zur "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden". Die Vorraussetzung für die Anwendung in der Bundesrepublik wurden von der Deutschen Energie-Agentur entwickelt.

Der Kernpunkt ist der Energiekennwert mit der Maßeinheit:
kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr).
Durch den Energiekennwert ist die energetische Einordnung von Gebäuden möglich.
Es werden alle wesentlichen Faktoren, die die den Energiebedarf eines Hauses bestimmen, berücksichtigt.
- Gebäudehülle (Wände, Decken, Dach, Fenster, weitere Bauteile)
- Effizienz Heizung und Warmwasserbereitung

Für die Ermittlung der Werte sind zwei Verfahren, die vereinfachte oder die ausführliche Datenaufnahme gleichermaßen gültig.

Der bundeseinheitliche Energiepass ist nicht mit der Vielzahl von regionalen Energieausweisen bzw. Energiepässen gleichzusetzen, die in vergangenen Jahren ausgestellt wurden.

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